Urteil Patrick Geyer Existenzgründungsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Patrick Geyer
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Patrick Geyer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 19.7.2018 – Az. W 454 Vo 2218/12
Der Geschäftsführer Patrick Geyer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 12 Prozent oder eine ‘echte’ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Patrick Geyer, der zusammen mit seinem Bruder Trudel Neumann Gesellschafter der Patrick Geyer Existenzgründungsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 87 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 20.4.1969
Aktenzeichen: j 453 t4 7676/20
StuB 1984 , 21503